Straf- und Jugendstrafrecht

Wir beraten und vertreten Opfer und Täter in allen Strafsachen und Jugendstrafsachen. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Ziel unserer Tätigkeit ist eine möglichst frühe Einstellung der Verfahren sowie eine insgesamt mandantenorientierte Strafverteidigung. Ebenfalls erwirken wir für Sie eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz.

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