Wir beraten und vertreten Sie in Erbangelegenheiten. Wie im Familienrecht profitieren unsere Mandanten auch hier von unserer mediativen Ausrichtung und der doppelten Qualifikation aus anwaltlicher Spezialisierung und notarieller Gestaltung.
Es ist häufig sinnvoll, eine angefallene Erbschaft, die meist im Familienkreis auseinandergesetzt werden muss, einvernehmlich zu lösen. Sollte das nicht möglich oder erwünscht sein, führen wir für Sie auch gern die notwendigen Gerichtsverfahren.
Stefan Bause ist unser Experte im Erbrecht. Seit vielen Jahren vertritt er als Rechtsanwalt außergerichtliche und gerichtliche Erbrechtsfälle:
Erbrecht und Notar
Seit Gründung der Kanzlei sind wir mit der notariellen Betreuung erbrechtlicher Fragestellungen befasst.
Das immer weiter steigende Privatvermögen in Deutschland gibt in vielen Konstellationen Anlass über erbrechtliche Gestaltungen nachzudenken. Letztwillige Verfügungen können eigenhändig oder notariell erstellt werden. Gerade in nicht ganz einfachen Konstellationen, wenn es um große Vermögenswerte wie Grundbesitz oder Unternehmen geht und um die Einbeziehung erbschafts- und schenkungssteuerrechtlicher Regelungen, die Bewahrung des Erbes eines behinderten Kindes oder darum, das Erbe dem Zugriff des vormaligen Ehepartners (über die erbenden Kinder) zu entziehen, ist die notarielle Befassung geboten:
Vorlagen zur Datenerfassung
Rechtsanwalt und Notar
Stefan Bause
Verwenden Sie zur Kontaktaufnahme und zur Vorbereitung des ersten Beratungsgesprächs gern unser Formular Auskunft Testament, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.