Wir beraten und vertreten Sie in Erbangelegenheiten, insbesondere in Erbauseinandersetzungen. Auch hier profitieren unsere Mandanten von unserer mediativen Ausrichtung. Es ist häufig sinnvoll, eine angefallene Erbschaft, die meist im Familienkreis auseinandergesetzt werden muss, einvernehmlich zu lösen. Sollte das nicht möglich oder erwünscht sein, führen wir für Sie auch gern die notwendigen Gerichtsverfahren.