Ein traditioneller Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das private Bau- und das Immobilienrecht. Im privaten Baurecht vertreten wir Ihre Interessen als Bauherr und Bauunternehmen oder Bauhandwerker.
Im Grundstücks- und Immobilienrecht stehen wir Ihnen bei Grundstücks-kaufverträgen sowie Wohnungskauf- und -übertragungsverträgen zur Seite.
DAS PRIVATE BAURECHT UMFASST ALLE RECHTE UND ANSPRÜCHE AUS BAUVERTRÄGEN, INSBESONDERE BEI UNVOLLSTÄNDIGER, VERSPÄTETER ODER MANGELHAFTER BAUAUSFÜHRUNG.
Meist tritt der Rechtsanwalt im Bauverlauf erst bei Störungen auf den Plan, wenn es um verspätete oder mangelhafte Leistungen geht. Dann ist zur Vermeidung von Verzögerungen oft zügiges Handeln geboten. Unser Fokus liegt deshalb auf möglichst schnellen Problemlösungen, wenn möglich einvernehmlich, ggf. unter Beteiligung eines Bausachverständigen (als Schiedsgutachter), im Rahmen der gerichtsnahen Mediation oder in einem Schieds- oder Schlichtungsverfahren. Wenn nötig vertreten wir Sie aber auch kompetent und konsequent in gerichtlichen Verfahren.
Unserem Baurechtler Marcus Trott kommt dabei seine langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Bauvorhaben und als Prozessvertreter zugute, insbesondere auch bei öffentlichen Bauvorhaben. Er berät und vertritt öffentliche, gewerbliche und private Bauherren und Bau- und Handwerksunternehmen bei baurechtlichen Störungen.
Rechtsanwalt und Notar
Marcus Trott
Nutzen Sie bitte unsere Formulare Auskunft Grundstückskaufvertrag (auch für Eigentums-wohnungen) und Auskunft Übertragungsvertrag, die alle Informationen enthalten, die wir für die zügige und sachgerechte Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen. Gern können Sie uns auch anrufen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Immobilienrecht
WIR ENTWICKELN UND BEURKUNDEN FÜR SIE GRUNDSTÜCKS-, WOHNUNGS- UND SONSTIGE IMMOBILIENVERTRÄGE, INSBESONDERE KAUF- UND ÜBERTRAGUNGSVERTRÄGE.
Als Notare sind wir seit Jahrzehnten mit der routinierten Erstellung und Beurkundung von allen Immbobilienverträgen befasst:
Die mit dieser Beurkundungstätigkeit einhergehende Expertise kommt unserer Anwaltstätigkeit zugute. Routiniert und mit hohem Sachverstand vertreten wir Mandanten bei Streitigkeiten aus solchen Immobilienverträgen. Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit können aus berufsrechtlichen Gründen allerdings nur notarielle Verträge sein, die nicht von einem unserer Notare beurkundet worden sind.