Privates Baurecht | Immobilienrecht

Privates Baurecht

DAS PRIVATE BAURECHT UMFASST ALLE RECHTE UND ANSPRÜCHE AUS BAUVERTRÄGEN, INSBESONDERE BEI UNVOLLSTÄNDIGER, VERSPÄTETER ODER MANGELHAFTER BAUAUSFÜHRUNG.

Meist tritt der Rechtsanwalt im Bauverlauf erst bei Störungen auf den Plan, wenn es um verspätete oder mangelhafte Leistungen geht. Dann ist zur Vermeidung von Verzögerungen oft zügiges Handeln geboten. Unser Fokus liegt deshalb auf möglichst schnellen Problemlösungen, wenn möglich einvernehmlich, ggf. unter Beteiligung eines Bausachverständigen (als Schiedsgutachter), im Rahmen der gerichtsnahen Mediation oder in einem Schieds- oder Schlichtungsverfahren. Wenn nötig vertreten wir Sie aber auch kompetent und konsequent in gerichtlichen Verfahren.


  • Außergerichtliches Mängelmanagement
  • Schlichtungs- und Mediationsverfahren
  • Außergerichtliche Beweissicherung und gerichtliche Beweisverfahren
  • Werklohn-, Vorschuss-, Schadenersatz- und Mängelprozesse

Unserem Baurechtler Marcus Trott kommt dabei seine langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Bauvorhaben und als Prozessvertreter zugute, insbesondere auch bei öffentlichen Bauvorhaben. Er berät und vertritt öffentliche, gewerbliche und private Bauherren und Bau- und Handwerksunternehmen bei baurechtlichen Störungen.


Rechtsanwalt und Notar

Nutzen Sie bitte unsere Formulare Auskunft Grundstückskaufvertrag (auch für Eigentums-wohnungen) und Auskunft Übertragungsvertrag, die alle Informationen enthalten, die wir für die zügige und sachgerechte Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen. Gern können Sie uns auch anrufen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


WIR ENTWICKELN UND BEURKUNDEN FÜR SIE GRUNDSTÜCKS-, WOHNUNGS- UND SONSTIGE IMMOBILIENVERTRÄGE, INSBESONDERE KAUF- UND ÜBERTRAGUNGSVERTRÄGE.

Als Notare sind wir seit Jahrzehnten mit der routinierten Erstellung und Beurkundung von allen Immbobilienverträgen befasst: 

  • Grundstücks- und Wohnungskaufverträge
  • Übertragungsverträge

Die mit dieser Beurkundungstätigkeit einhergehende Expertise kommt unserer Anwaltstätigkeit zugute. Routiniert und mit hohem Sachverstand vertreten wir Mandanten bei Streitigkeiten aus solchen Immobilienverträgen. Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit können aus berufsrechtlichen Gründen allerdings nur notarielle Verträge sein, die nicht von einem unserer Notare beurkundet worden sind. 


  • Grundschuldbestellungen
  • Bauträgerverträgen
  • WEG-Teilungserklärungen

Vorlagen zur Datenerfassung


Stefan Bause

Rechtsanwalt und Notar

Schwerpunkte:
ARBEITSRECHT
ERBRECHT
IMMOBILIENRECHT


Marcus Trott

Rechtsanwalt und Notar

Schwerpunkte:
PRIVATES UND ÖFFENTLICHES BAURECHT
IMMOBILIENRECHT
FAMILIENRECHT


Thomas Liepold

Rechtsanwalt und Notar

Schwerpunkte:
FAMILIENRECHT
ERBRECHT
IMMOBILIENRECHT

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