Familienrecht und Notar

Familienrecht und Notar

Als Notare widmen wir uns der Ehe unserer Mandanten möglichst bereits vor der Hochzeit. Der Abschluss eines Ehevertrags, der notariell beurkundet werden muss, ist in manchen Fallkonstellationen besonders wichtig:

  • Unterschiedliche
    Vermögen | Einkommen
  • Selbstständige | Unternehmer
  • Zweitehe | Patchwork
  • Internationale Ehe | Deutsches Güterrecht

Das derzeitige Eherecht entspricht in einigen Bereichen leider nicht den heutigen Bedürfnissen, ist an der Vorstellung einer lebenslangen Verbindung orientiert und enthält damit wirtschaftliche Verknüpfungen der Eheleute, die heute oftmals als nicht mehr zeitgemäß empfunden werden. Entsprechend kommt der den Notaren vorbehaltene vertraglichen Gestaltung der ehelichen Rechtsverhältnisse entscheidende Bedeutung zu. Es gilt die Bereiche zu regeln, für die das Eherecht keine moderne und interessengerechte Lösung bereithält, insbesondere im Güterrecht. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft mag beispielsweise für die klassische Versorgerehe mit Kinderwunsch sachgerecht sein, nicht aber für zwei gut verdienende, kinderlose Großstädter mit Immobilien- oder Unternehmensbesitz.

Häufige ehevertragliche Regelungsbereiche sind:

  • Zugewinngemeinschaft Modifikation der Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung bei unterschiedlichen Vermögensverhältnissen.
  • Versorgungsausgleich
    Regelungen zum Umgang mit Rentenanwartschaften im Fall der Scheidung

Weitere ehevertragliche Regelungsbereiche sind:

  • Immobilieneigentum
    und Grundbesitz
  • Ehegattenunterhalt

Ist Ihre Ehe gescheitert und möchten Sie sich mit Ihrem getrennten Ehepartner einvernehmlich über Scheidung und Scheidungsfolgen einigen? Dann betreuen unsere familienrechtlich spezialisierten Notare Sie gern und erarbeiten mit Ihnen eine interessengerechte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, mit der Sie aufwendige, kostenintensive und belastende Gerichtsverfahren vermeiden und anschließend zügig und kostenschonend mit nur einem Rechtsanwalt das Scheidungsverfahren betreiben können. Die Regelungsbereiche sind mit denen eines Ehevertrags weitgehend deckungsgleich, durch den Einzelfall konkretisiert:

Beendigung des gesetzlichen Güterstands, Berechnung des Zugewinns und Vereinbarung einer Ausgleichszahlung
Weitere Nutzung der Ehewohnung, gegebenenfalls mit Verkauf oder Übertragung an einen Ehegatten
Konkrete Regelungen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt
Betreuungsmodell etwaiger Kinder im Fall der Trennung oder Scheidung, insbesondere Einrichtung des sogenannten Wechselmodells mit gegebenenfalls Kindesunterhalt
Konkrete Regelungen zum Versorgungsausgleich, gegebenenfalls mit teilweisem Ausschluss oder Erhalt beamtenrechtlicher Pensionsansprüche

Verwenden Sie zur Kontaktaufnahme und zur Vorbereitung des ersten Beratungsgesprächs gern unsere Formulare Auskunft Ehevertrag beziehungsweise Vermögensauskunft Trennungsvermögen oder Auskunft Scheidungsfolgenvereinbarung, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Thomas Liepold

Rechtsanwalt und Notar


Thomas Liepold ist seit über 20 Jahren Fachanwalt für Familienrecht und Notar. Er verfügt über größtmögliche familienrechtliche Erfahrung und wird für seine ruhige, besonnene Art geschätzt. Sein als Mediator erworbenes Geschick, vermittelnde, lösungsorientierte Gespräche auch in emotional aufgeladenen Situationen erfolgreich zu führen, nutzt er als Scheidungsanwalt wie auch in seiner notariellen Tätigkeit zum Wohle seiner Mandanten und deren Kinder.

  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Mediator

Marcus Trott

Rechtsanwalt und Notar


Marcus Trott widmet sich nach langjähriger überwiegend baurechtlicher Anwaltspraxis seit einigen Jahren auch dem Familienrecht, insbesondere seit seiner Bestellung zum Notar. Er ist ein Vertreter moderner familienrechtlicher Regelungen, leidenschaftlich mit Kindschaftssachen befasst. Sein Leitmotiv ist dabei, den Kindern die Beziehung zu beiden Eltern zu erhalten und sie vor der Vereinnahmung durch ein Elternteil und die Einbeziehung in den Elternkonflikt zu schützen. Als Notar verhandelt er ausgewogene Ehe- bzw. Trennungs- und Scheidungsfolgenverträge, als Scheidungsanwalt ist er bekannt für die konsequente Vertretung der Interessen seiner Mandanten, verliert dabei aber nie die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung aus dem Blick.

  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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