Wir beraten und vertreten Sie im öffentlichem Bau- und Planungsrecht bei Bauleitplan und Baugenehmigungsverfahren sowie bauordnungsrechtlichen Verfahren und allen behördlichen und gerichtlichen Rechtschutzverfahren, erfahren, kompetent und souverän.
Das öffentliche Baurecht ist ein TeilBereich des besonderen Verwaltungsrechts. ES REGELT OB, WIE UND WELCHEN UMFANGS EIN GRUNDSTÜCK BEBAUBAR IST UND GENUTZT WERDEN KANN.
Wir vertreten Sie in allen behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren im öffentlichen Baurecht:
Marcus Trott hat sich im öffentlichem Bau- und Planungsrecht, einem Teilbereich des Verwaltungsrechts, im Raum Hannover einen Namen gemacht.
Der erfahrene Baurechtler ist seit 2003 Fachanwalt für Verwaltungsrecht, seit 2005 auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und kann auf langjährige Erfahrung als Vertreter von Kommunen und Baubehörden zurückgreifen, die er in schwierigen Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren beraten und vertreten hat, insbesondere vor den Verwaltungsgerichten und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. Er verfügt dadurch über intime Kenntnisse behördlicher Abläufe und Entscheidungsstruturen, die er zugunsten seiner mittlerweile überwiegend gewerblichen und privaten Mandanten einsetzt.

Rechtsanwalt und Notar
Marcus Trott
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