Öffentliches Baurecht | Verwaltungsrecht

Öffentliches Baurecht | Verwaltungsrecht

Das öffentliche Baurecht ist ein TeilBereich des besonderen Verwaltungsrechts. ES REGELT OB, WIE UND WELCHEN UMFANGS EIN GRUNDSTÜCK BEBAUBAR IST UND GENUTZT WERDEN KANN.

Wir vertreten Sie in allen behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren im öffentlichen Baurecht:


  • Normenkontrollverfahren – gerichtliche Überprüfung örtlicher/behördlicher Satzungen und Vorschriften, insbesondere Bebauungsplänen
  • Nachbaranfechtung Baugenehmigungen – Anfechtung von dem Nachbarn erteilten Baugenehmigungen wegen des Verstoßes gegen nachbarschützende Vorschriften, beispielsweise Abwehr von Immissionen
    (Lärm, Staub, Gerüche u.ä.)
  • Anfechtung Nebenbestimmungen – Anfechtung belastender Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung
  • Anfechtung ablehnender Entscheidungen – baubehördliche Ablehnung von Bauanträgen und Bauvoranfragen
  • Behördliche Verfahren – Vertretung in bauordnungsbehördlichen Verfahren, insbesondere Nutzungsuntersagungs- und Beseitigungsverfügungen
  • Rechtsschutz – Widerspruchsverfahren, Klageverfahren, einstweilige Rechtschutzverfahren bei den Verwaltungsgerichten

Marcus Trott hat sich im öffentlichem Bau- und Planungsrecht, einem Teilbereich des Verwaltungsrechts, im Raum Hannover einen Namen gemacht.

Der erfahrene Baurechtler ist seit 2003 Fachanwalt für Verwaltungsrecht, seit 2005 auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und kann auf langjährige Erfahrung als Vertreter von Kommunen und Baubehörden zurückgreifen, die er in schwierigen Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren beraten und vertreten hat, insbesondere vor den Verwaltungsgerichten und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. Er verfügt dadurch über intime Kenntnisse behördlicher Abläufe und Entscheidungsstruturen, die er zugunsten seiner mittlerweile überwiegend gewerblichen und privaten Mandanten einsetzt.


Rechtsanwalt und Notar

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